Minijob in der Pflege: So stellen Sie eine Haushaltshilfe legal ein

Viele pflegende Angehörige in Deutschland stehen vor einer großen Herausforderung: Sie brauchen Unterstützung im Alltag, wissen aber nicht, wie sie eine Pflegehilfe legal und unkompliziert beschäftigen können. Die Lösung: ein Minijob im Privathaushalt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert — und wie Pflege Orga den gesamten Prozess für Sie vereinfacht.

Was ist ein Minijob im Privathaushalt?

Ein Minijob im Privathaushalt ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Ihre Pflegehilfe bis zu 603 € pro Monat verdienen darf (das entspricht maximal ca. 43 Stunden pro Monat bei Mindestlohn von 13,90 €). Anders als gewerbliche Minijobs wird er direkt über die Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn-See) angemeldet — mit einem einfachen Formular, dem sogenannten Haushaltsscheck.

Die Vorteile im Überblick:

  • Geringe Abgaben — nur ca. 14,62 % Pauschalabgaben für den Arbeitgeber
  • Steuerersparnis — bis zu 510 € pro Jahr von der Steuer absetzbar (§ 35a EStG). Wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen — Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt!
  • Unfallversicherung inklusive — über die Minijob-Zentrale automatisch versichert
  • Einfache Anmeldung — kein Steuerberater nötig

Wer darf einen Pflege-Minijob ausüben?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person als Haushaltshilfe im Minijob arbeiten. Typische Tätigkeiten sind:

  • Unterstützung bei der Grundpflege (Körperpflege, An-/Auskleiden)
  • Betreuung und Gesellschaft leisten (Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche)
  • Hauswirtschaftliche Hilfe (Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche)
  • Begleitung zu Arztterminen

Wichtig: Medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung) darf nur von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden.

Was kostet ein Minijob in der Pflege?

Die Kosten für Sie als Arbeitgeber setzen sich wie folgt zusammen:

Position Anteil
Krankenversicherung 5,00 %
Rentenversicherung 5,00 %
Unfallversicherung 1,60 %
Umlage U1 (Krankheit) 0,80 %
Umlage U2 (Mutterschaft) 0,22 %
Pauschsteuer 2,00 %
Gesamt ca. 14,62 %

Hinweis für Rentner: Arbeitgeber, die selbst Rentner sind, zahlen keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung (5 %). Damit sinken die Pauschalabgaben auf nur ca. 9,62 %.

Rechenbeispiel: Bei einem Verdienst von 603 € pro Monat zahlen Sie als Arbeitgeber ca. 88 € an Abgaben. Ihre Gesamtkosten: rund 691 € monatlich.

Wie finanziere ich den Minijob?

Gute Nachricht: Als pflegender Angehöriger haben Sie mehrere Finanzierungsquellen:

1. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) hat Anspruch auf 131 € pro Monat (1.572 € pro Jahr). Dieser Betrag ist zweckgebunden für landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Entlastungsbetrag kann nicht direkt für einen privat angestellten Minijobber verwendet werden. Er ist nur für Angebote nutzbar, die nach Landesrecht zugelassen sind (z. B. zugelassene Betreuungsdienste). Prüfen Sie bei Ihrer Pflegekasse, welche Angebote in Ihrem Bundesland anerkannt sind.

2. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung (seit 2025, PUEG-Reform). Diesen können Sie flexibel aufteilen — auch zur Finanzierung einer Ersatzpflegekraft im Minijob.

3. Pflegegeld

Das Pflegegeld (Pflegegrad 2–5) kann frei verwendet werden — auch zur Bezahlung einer Pflegehilfe im Minijob.

Schritt für Schritt: Minijob anmelden

  1. Pflegehilfe finden — Über Pflege Orga können Sie kostenlos eine passende Betreuungskraft in Ihrer Nähe finden
  2. Arbeitsvertrag abschließen — Pflege Orga erstellt automatisch einen Mustervertrag (basierend auf dem Muster der Minijob-Zentrale) für Sie
  3. Haushaltsscheck ausfüllen — Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Pflege Orga generiert das Formular automatisch
  4. Haushaltsscheck absenden — Per Post an die Minijob-Zentrale oder online über deren Portal
  5. Arbeitsstunden dokumentieren — Mit der Pflege Orga App erfassen Sie Arbeitszeiten digital

Häufige Fehler vermeiden

  • Schwarzarbeit — Ohne Anmeldung drohen Bußgelder bis zu 5.000 €. Mit dem Haushaltsscheck sind Sie auf der sicheren Seite.
  • 603-€-Grenze überschreiten — Achten Sie darauf, dass der monatliche Verdienst 603 € nicht regelmäßig übersteigt. Gut zu wissen: Wird die Grenze in maximal 2 Monaten pro Jahr unvorhersehbar überschritten (z. B. durch Krankheitsvertretung), bleibt der Minijob-Status erhalten.
  • Keine Unfallversicherung — Im angemeldeten Minijob ist die Unfallversicherung automatisch enthalten. Bei Schwarzarbeit haften Sie persönlich.
  • Entlastungsbetrag verfallen lassen — Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie!
  • Barzahlung bei Steuerabzug — Für die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG muss die Zahlung per Banküberweisung erfolgen. Barzahlung wird nicht anerkannt!

Warum Pflege Orga?

Pflege Orga macht den gesamten Prozess einfach:

  • 🔍 Pflegehilfe finden — Passende Betreuungskräfte in Ihrer Region
  • 📄 Dokumente automatisch — Arbeitsvertrag, Haushaltsscheck-Formular und Stundenzettel werden automatisch erstellt
  • 💶 Finanzierung planen — Verhinderungspflege (3.539 €/Jahr), Pflegegeld oder Minijob (bis 603 €/Monat)
  • 📱 Alles in einer App — Zeiterfassung, Dokumentenverwaltung und Kommunikation an einem Ort

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Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder einen Steuerberater.

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