Verhinderungspflege: bis 1.612€/Jahr
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt — sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob die pflegende Person ein Familienmitglied oder eine externe Pflegekraft ist.
Wie können Sie die Verhinderungspflege nutzen?
Die Verhinderungspflege kann auf verschiedene Weisen genutzt werden:
- Stundenweise Verhinderungspflege: Wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden pro Tag beträgt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Ideal für regelmäßige Entlastung.
- Tageweise Verhinderungspflege: Für längere Abwesenheiten der regulären Pflegeperson, z.B. während eines Urlaubs. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit um 50% gekürzt.
- Kombination mit Kurzzeitpflege: Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) können auf die Verhinderungspflege übertragen werden, was den Gesamtbetrag auf bis zu 2.418 Euro erhöht.
Wer kann Verhinderungspflege leisten?
Die Ersatzpflege kann von verschiedenen Personen übernommen werden:
- Erwerbsmäßige Pflegekräfte: Professionelle Pflegekräfte oder Pflegedienste können die Verhinderungspflege übernehmen. Hier gilt die volle Erstattung von bis zu 1.612 Euro.
- Nahestehende Personen: Verwandte bis zum zweiten Grad oder Mitbewohner erhalten maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes. Zusätzlich können nachgewiesene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) bis zu 1.612 Euro erstattet werden.
- Nachbarn oder Bekannte: Nicht verwandte Personen erhalten die volle Erstattung von bis zu 1.612 Euro.
So beantragen Sie Verhinderungspflege
Die Beantragung ist unkompliziert:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse — oft genügt ein Anruf oder eine E-Mail.
- Geben Sie den Zeitraum und die Art der Ersatzpflege an.
- Nach Erbringung der Leistung reichen Sie die Rechnungen oder Nachweise bei der Pflegekasse ein.
- Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Wichtig: Ein Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden. Bewahren Sie daher alle Belege sorgfältig auf.
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